Kiez Church Wedding

Unser Schutzkonzept

Zum Schutz vor Gewalt, Grenzverletzungen und Missbrauch. Wir möchten ein Ort sein, an dem Menschen aller Altersgruppen sich willkommen, ernst genommen und sicher fühlen.

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Grundsätzliches

1.1 Unser Auftrag als Gemeinde

Die FeG Kiez Church Wedding ist eine lokale christliche Gemeinde in Berlin. Weil Jesus Christus uns gerettet hat, kommen wir zusammen, um Gottes Wort zu hören, ihn anzubeten, einander zu ermutigen und das Evangelium in unserer Stadt weiterzugeben. Auch unter der Woche treffen wir uns in Kleingruppen, lesen gemeinsam die Bibel, lernen voneinander und unterstützen uns gegenseitig im Alltag.

Als Gemeinde möchten wir ein Ort sein, an dem Menschen Gott begegnen, Gemeinschaft erleben und in ihrem Glauben wachsen können. Dabei sollen sich Menschen aller Altersgruppen willkommen, ernst genommen und sicher fühlen.

Wo Menschen miteinander unterwegs sind, entstehen Vertrauen, Nähe und Verantwortung. Gerade deshalb ist es uns wichtig, aufmerksam mit den Grenzen und Bedürfnissen anderer umzugehen und einen Rahmen zu schaffen, der Schutz, Wertschätzung und Transparenz fördert.

1.2 Menschenwürde und Schutzauftrag

Wir glauben, dass jeder Mensch als Ebenbild Gottes geschaffen ist und deshalb eine unveräußerliche Würde besitzt. Diese Würde ist unabhängig von Geschlecht, Alter, Herkunft, sozialem Status oder körperlichen und geistigen Fähigkeiten. Besonders Menschen, die aufgrund ihres Alters oder ihrer persönlichen Situation verletzlich oder schutzbedürftig sind, verdienen unsere besondere Aufmerksamkeit und unseren Schutz.

Kinder und Jugendliche sind uns von ihren Eltern anvertraut. Ebenso begleiten wir Erwachsene in unterschiedlichen Lebenssituationen. Daraus erwächst für uns die Verantwortung, sichere Räume zu schaffen und Menschen vor Gewalt, Missbrauch und Grenzverletzungen zu schützen.

1.3 Warum ein Schutzkonzept?

Gemeinden leben von Vertrauen. Gleichzeitig können dort, wo Menschen begleitet, beraten, unterrichtet oder geistlich geprägt werden, Abhängigkeiten und Machtgefälle entstehen. Die überwiegende Mehrheit aller Mitarbeitenden geht verantwortungsvoll mit dieser Verantwortung um. Dennoch wissen wir, dass Gewalt, Missbrauch und Grenzverletzungen überall dort vorkommen können, wo Menschen zusammenkommen.

Ein Schutzkonzept dient deshalb nicht in erster Linie der Kontrolle, sondern der Prävention. Es hilft dabei,

  • Risiken wahrzunehmen,
  • Mitarbeitende zu sensibilisieren,
  • klare Verhaltensstandards zu schaffen,
  • Betroffene zu schützen,
  • angemessen auf Verdachtsfälle zu reagieren und
  • eine Kultur der Achtsamkeit zu fördern.

Darüber hinaus schützt ein Schutzkonzept auch Mitarbeitende, indem es klare Erwartungen und transparente Handlungswege beschreibt.

1.4 Ziel dieses Schutzkonzeptes

Dieses Schutzkonzept dient dem Schutz von Kindern, Jugendlichen und anderen sich uns anvertrauenden Personen vor körperlicher, psychischer und sexualisierter Gewalt. Es beschreibt die Haltung unserer Gemeinde, benennt verbindliche Präventionsmaßnahmen und legt fest, wie bei Verdachtsfällen gehandelt werden soll.

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Schutz vor Gewalt und Missbrauch

2.1 Was verstehen wir unter Gewalt und Missbrauch?

Gewalt und Missbrauch können in unterschiedlichen Formen auftreten. Nicht jede Grenzverletzung stellt bereits eine Straftat dar. Dennoch können auch vermeintlich kleine Grenzüberschreitungen Menschen verletzen und das Vertrauen nachhaltig beeinträchtigen. Deshalb möchten wir als Gemeinde aufmerksam sein für Situationen, in denen Grenzen missachtet, Abhängigkeiten ausgenutzt oder Menschen verletzt werden.

2.2 Formen von Gewalt

Körperliche Gewalt
Alle Handlungen, die einer Person körperlichen Schaden zufügen oder zufügen sollen.
Psychische Gewalt
Kann sich beispielsweise durch Einschüchterung, Manipulation, Demütigung, Ausgrenzung oder wiederholte Herabsetzung äußern.
Sexualisierte Gewalt
Umfasst sexuelle Handlungen, Annäherungen oder Grenzüberschreitungen gegen den Willen einer Person oder unter Ausnutzung von Abhängigkeiten, Machtgefällen oder mangelnder Fähigkeit zur Zustimmung.
Vernachlässigung
Liegt vor, wenn grundlegende körperliche, emotionale oder soziale Bedürfnisse dauerhaft nicht ausreichend beachtet werden.

2.3 Besonders schutzbedürftige Personen

Grundsätzlich kann jeder Mensch von Gewalt oder Missbrauch betroffen sein. Bestimmte Personen sind aufgrund ihres Alters oder ihrer persönlichen Lebenssituation jedoch besonders verletzlich. Dazu gehören insbesondere:

  • Kinder und Jugendliche,
  • Menschen mit körperlichen oder geistigen Einschränkungen,
  • Menschen in Krisensituationen,
  • Personen, die auf Betreuung oder Unterstützung angewiesen sind.

2.4 Warnsignale ernst nehmen

Es gibt keine eindeutigen Anzeichen für Gewalt oder Missbrauch. Dennoch können bestimmte Verhaltensänderungen Hinweise darauf sein, dass eine Person Unterstützung benötigt. Mögliche Hinweise können sein:

  • plötzlicher Rückzug,
  • starke Ängste,
  • auffällige Aggressivität,
  • Konzentrationsprobleme,
  • selbstverletzendes Verhalten,
  • unerwartet sexualisiertes Verhalten,
  • psychosomatische Beschwerden.

Diese Anzeichen können unterschiedliche Ursachen haben. Sie sollten jedoch aufmerksam wahrgenommen und ernst genommen werden.

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Kultur der Achtsamkeit

Prävention beginnt nicht erst mit Regeln oder Notfallplänen. Sie beginnt mit einer Haltung. Wir möchten eine Gemeindekultur fördern, in der Menschen respektvoll miteinander umgehen, persönliche Grenzen geachtet werden und Sorgen oder Beschwerden offen angesprochen werden können.

3.1 Respekt und Wertschätzung

Jeder Mensch soll in unserer Gemeinde mit Respekt behandelt werden. Unterschiedliche Lebensgeschichten, kulturelle Hintergründe und persönliche Grenzen werden ernst genommen.

3.2 Nähe und Distanz

Gemeindearbeit lebt von Beziehungen. Gleichzeitig braucht jede Beziehung einen verantwortungsvollen Umgang mit Nähe und Distanz. Mitarbeitende gestalten Beziehungen transparent und reflektieren ihre besondere Verantwortung gegenüber den ihnen anvertrauten Personen.

3.3 Beteiligung und Beschwerdemöglichkeiten

Kinder, Jugendliche und Erwachsene sollen wissen, dass sie Fragen stellen, Grenzen benennen und Beschwerden äußern dürfen. Hinweise auf Grenzverletzungen oder Missbrauch werden ernst genommen und vertraulich behandelt.

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Prävention

Prävention ist ein wesentlicher Bestandteil unseres Schutzkonzeptes. Sie dient dazu, Risiken frühzeitig zu erkennen, Grenzverletzungen vorzubeugen und eine Kultur der Verantwortung zu fördern. Prävention bedeutet für uns mehr als die Einhaltung einzelner Regeln. Sie umfasst die Haltung unserer Mitarbeitenden, die Gestaltung unserer Angebote sowie die Schaffung transparenter Strukturen. Durch verbindliche Standards möchten wir dazu beitragen, dass Kinder, Jugendliche und andere schutzbedürftige Personen unsere Gemeinde als einen sicheren Ort erleben.

4.1 Verhaltenskodex

Alle Mitarbeitenden der FeG Kiez Church Wedding verpflichten sich zu einem respektvollen und verantwortungsvollen Umgang mit den ihnen anvertrauten Menschen. Grundlage hierfür ist der Verhaltenskodex der Gemeinde (siehe Anhang B). Er beschreibt die gemeinsamen Werte und Standards unserer Arbeit und dient als Orientierung für den Umgang mit Nähe, Distanz, Verantwortung und Macht. Der Verhaltenskodex wird mit neuen Mitarbeitenden besprochen und von ihnen unterzeichnet. Er ist verbindlicher Bestandteil unserer Präventionsarbeit.

4.2 Selbstverpflichtungserklärung

Alle Mitarbeitenden bestätigen durch eine schriftliche Selbstverpflichtung, dass sie die Inhalte des Schutzkonzeptes kennen und die darin beschriebenen Standards einhalten werden (siehe Anhang A). Darüber hinaus erklären sie, dass gegen sie keine einschlägigen Strafverfahren anhängig sind und sie nicht wegen entsprechender Straftaten verurteilt wurden. Die Selbstverpflichtung dient der Transparenz und unterstreicht die persönliche Verantwortung aller Mitarbeitenden.

4.3 Erweitertes Führungszeugnis

Alle hauptamtlich Mitarbeitenden sowie alle ehrenamtlich Mitarbeitenden in der Kinder- und Jugendarbeit legen ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vor. Dieses darf bei Vorlage nicht älter als drei Monate sein und wird in regelmäßigen Abständen erneuert.

Die Gemeinde orientiert sich hierbei an den gesetzlichen Vorgaben des Kinder- und Jugendschutzes. Das Führungszeugnis ist ein wichtiger Baustein der Prävention, ersetzt jedoch nicht die persönliche Eignung, Schulung und Begleitung von Mitarbeitenden.

4.4 Schulung und Sensibilisierung

Ein wirksames Schutzkonzept lebt davon, dass Mitarbeitende für das Thema sensibilisiert sind. Deshalb werden neue Mitarbeitende in die Inhalte dieses Schutzkonzeptes eingeführt. Darüber hinaus sollen regelmäßige Schulungen und Fortbildungen dazu beitragen,

  • Risiken besser zu erkennen,
  • Grenzverletzungen wahrzunehmen,
  • Handlungssicherheit zu gewinnen,
  • Betroffene angemessen zu unterstützen und
  • Verdachtsfälle sachgerecht einzuordnen.

4.5 Vertrauenspersonen

Die Gemeinde benennt mindestens eine Vertrauensperson, möglichst jedoch zwei Vertrauenspersonen unterschiedlichen Geschlechts. Diese stehen Kindern, Jugendlichen, Eltern, Mitarbeitenden und Besuchenden als Ansprechpartner zur Verfügung. Vertrauenspersonen nehmen Hinweise entgegen, beraten bei Unsicherheiten und unterstützen bei der Einleitung weiterer Schritte. Sie kennen die wesentlichen Abläufe des Schutzkonzeptes und verfügen über Kontakte zu Fachberatungsstellen. Ihre Aufgabe besteht nicht darin, Vorwürfe eigenständig aufzuklären, sondern Betroffene zu unterstützen und geeignete Hilfe einzubeziehen.

4.6 Zusammenarbeit mit Fachstellen

Die FeG Kiez Church Wedding arbeitet bei Bedarf mit Fachberatungsstellen, insoweit erfahrenen Fachkräften (ISEF), Jugendämtern und weiteren zuständigen Stellen zusammen. Gerade bei Verdachtsfällen ist die Einbindung externer Fachkompetenz ein wichtiger Bestandteil verantwortungsvollen Handelns.

4.7 Transparenz und Öffentlichkeit

Schutz gelingt dort am besten, wo über Schutz gesprochen wird. Deshalb wird dieses Schutzkonzept innerhalb der Gemeinde bekannt gemacht und den Mitarbeitenden zugänglich gemacht. Eltern und Erziehungsberechtigte sollen die Möglichkeit haben, sich über die Inhalte des Schutzkonzeptes zu informieren und Fragen zu stellen. Durch Transparenz möchten wir Vertrauen schaffen und deutlich machen, dass der Schutz von Kindern, Jugendlichen und schutzbedürftigen Personen ein gemeinsames Anliegen unserer Gemeinde ist.

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Verhaltensregeln für Mitarbeitende

Die folgenden Verhaltensregeln dienen dem Schutz der Teilnehmenden ebenso wie dem Schutz der Mitarbeitenden. Sie schaffen Transparenz und helfen dabei, Missverständnisse, Grenzverletzungen und missbräuchliche Situationen zu vermeiden. Sie gelten für alle Mitarbeitenden der FeG Kiez Church Wedding, insbesondere in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen.

5.1 Verantwortung und Vorbildfunktion

Mitarbeitende übernehmen Verantwortung für die ihnen anvertrauten Menschen. Sie sind sich ihrer Vorbildfunktion bewusst und gestalten Beziehungen respektvoll, transparent und nachvollziehbar. Persönliche Grenzen werden geachtet. Machtgefälle und Abhängigkeiten dürfen nicht ausgenutzt werden.

5.2 Umgang mit Nähe und Distanz

Beziehungen sind ein wichtiger Bestandteil gemeindlicher Arbeit. Gleichzeitig achten Mitarbeitende auf einen verantwortungsvollen Umgang mit körperlicher und emotionaler Nähe. Körperkontakt erfolgt niemals gegen den Willen einer Person und orientiert sich stets an deren Bedürfnissen und Grenzen. Mitarbeitende respektieren verbale und nonverbale Signale und vermeiden Situationen, die missverständlich oder grenzüberschreitend wirken können.

5.3 Transparenz in Begegnungen

Einzelgespräche sollen grundsätzlich in einem geschützten, aber nachvollziehbaren Rahmen stattfinden. Soweit möglich werden Räume genutzt, die einsehbar sind oder deren Nutzung für andere nachvollziehbar bleibt. Besondere Aufmerksamkeit gilt Situationen, in denen sich einzelne Mitarbeitende allein mit Kindern oder Jugendlichen aufhalten.

5.4 Zwei-Mitarbeitenden-Prinzip

Wo immer möglich, werden Angebote von mindestens zwei Mitarbeitenden begleitet. Dieses Prinzip dient dem Schutz aller Beteiligten und erhöht Transparenz und Handlungssicherheit. Kann das Zwei-Mitarbeitenden-Prinzip in einzelnen Situationen nicht eingehalten werden, ist auf andere geeignete Maßnahmen zur Transparenz zu achten.

5.5 Kindergottesdienst und Kinderangebote

Kinder sollen unsere Gemeinde als einen sicheren und wertschätzenden Ort erleben. Mitarbeitende achten auf klare Zuständigkeiten, transparente Abläufe und altersgerechte Begleitung. Risiken, die sich aus Gruppensituationen, räumlichen Gegebenheiten oder individuellen Umständen ergeben können, werden regelmäßig reflektiert und berücksichtigt.

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Vorgehen bei Verdachtsfällen

6.1 Grundsätze im Umgang mit Verdachtsfällen

Hinweise auf Grenzverletzungen, Gewalt oder Missbrauch werden in der FeG Kiez Church Wedding ernst genommen. Gleichzeitig gilt: Nicht jeder Verdacht bestätigt sich. Deshalb ist es wichtig, besonnen, verantwortungsvoll und strukturiert vorzugehen. Unser Ziel ist es,

  • betroffene Personen zu schützen,
  • Hinweise sorgfältig zu prüfen,
  • vorschnelle Schlussfolgerungen zu vermeiden,
  • fachliche Unterstützung einzubeziehen und
  • die Rechte aller Beteiligten zu achten.

Bei allen Entscheidungen steht das Wohl der betroffenen Person im Mittelpunkt.

6.2 Wenn sich eine betroffene Person anvertraut

Es kann vorkommen, dass Kinder, Jugendliche oder Erwachsene persönliche Erfahrungen von Grenzverletzungen oder Missbrauch mitteilen. In solchen Situationen ist es besonders wichtig, aufmerksam zuzuhören und die betroffene Person ernst zu nehmen. Mitarbeitende beachten dabei insbesondere folgende Grundsätze:

  • Ruhe bewahren.
  • Zuhören und Glauben schenken.
  • Keine Schuldzuweisungen äußern.
  • Keine Versprechungen machen, die nicht eingehalten werden können.
  • Keine eigenen Ermittlungen durchführen.
  • Informationen sorgfältig dokumentieren.
  • Unterstützung durch Vertrauenspersonen einholen.

Betroffene sollen erleben, dass ihre Wahrnehmungen ernst genommen werden und sie mit ihren Erfahrungen nicht allein bleiben.

6.3 Beobachtungen und Hinweise

Nicht jeder Verdachtsfall beginnt mit einer direkten Offenbarung. Oft werden zunächst Verhaltensänderungen, Aussagen oder andere Auffälligkeiten wahrgenommen. Wer entsprechende Beobachtungen macht,

  • dokumentiert diese möglichst zeitnah,
  • trennt Beobachtungen von eigenen Interpretationen,
  • sucht das Gespräch mit einer Vertrauensperson und
  • vermeidet Spekulationen gegenüber Dritten.

Besonders wichtig ist dabei eine sachliche und nachvollziehbare Dokumentation.

6.4 Dokumentation

Eine sorgfältige Dokumentation ist ein wesentlicher Bestandteil des Schutzkonzeptes. Dokumentiert werden insbesondere:

  • Datum und Uhrzeit,
  • beteiligte Personen,
  • konkrete Beobachtungen,
  • wörtliche Aussagen,
  • bereits eingeleitete Maßnahmen.

Die Dokumentation dient dazu, Informationen nachvollziehbar festzuhalten und spätere Entscheidungen auf einer verlässlichen Grundlage zu treffen.

6.5 Aufgaben der Vertrauenspersonen

Die Vertrauenspersonen sind erste Ansprechpartner bei Fragen, Unsicherheiten oder Verdachtsfällen. Zu ihren Aufgaben gehören insbesondere:

  • Entgegennahme von Hinweisen,
  • Beratung von Mitarbeitenden,
  • Unterstützung von Betroffenen,
  • Begleitung der weiteren Schritte,
  • Kontaktaufnahme zu Fachberatungsstellen,
  • Unterstützung der Gemeindeleitung bei der Einschätzung der Situation.

Vertrauenspersonen führen keine eigenen Ermittlungen durch und entscheiden nicht allein über weitere Maßnahmen.

6.6 Einbeziehung externer Fachstellen

Die Einschätzung möglicher Kindeswohlgefährdungen erfordert häufig fachliche Expertise. Deshalb werden bei gewichtigen Anhaltspunkten geeignete Fachberatungsstellen oder insoweit erfahrene Fachkräfte (ISEF) hinzugezogen. Dies entspricht auch den gesetzlichen Vorgaben zum Kinderschutz. Die Gemeinde arbeitet dabei mit den zuständigen Stellen zusammen und orientiert sich an deren Empfehlungen.

6.7 Schutz der Betroffenen

Der Schutz betroffener Personen hat Vorrang. Deshalb werden alle erforderlichen Maßnahmen ergriffen, um weitere Gefährdungen zu verhindern. Hierzu können beispielsweise gehören:

  • Anpassung von Gruppen- oder Betreuungssituationen,
  • vorübergehende Einschränkung von Mitarbeitenden-Tätigkeiten,
  • Begleitung durch Vertrauenspersonen,
  • Einbindung von Eltern oder Sorgeberechtigten,
  • Zusammenarbeit mit Fachstellen.

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Notfallmanagement

7.1 Der Notfallplan

Neben der allgemeinen Präventionsarbeit verfügt die FeG Kiez Church Wedding über einen verbindlichen Notfallplan. Dieser dient dazu, in Krisensituationen strukturiert, nachvollziehbar und verantwortungsvoll handeln zu können. Der Notfallplan beschreibt die einzelnen Schritte vom Eingang eines Hinweises bis zur weiteren Begleitung der Beteiligten. Er ist Bestandteil dieses Schutzkonzeptes und wird regelmäßig überprüft.

  1. 1

    Wahrnehmen

    Beobachtung machen · Aussage hören · Hinweis erhalten

  2. 2

    Dokumentieren

    Sachlich dokumentieren · Beobachtung und Interpretation trennen · möglichst zeitnah festhalten

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    Vertrauensperson informieren

    Keine Alleingänge · keine eigenen Ermittlungen

  4. 4

    Fachliche Einschätzung

    Vertrauensperson · ISEF · Fachberatungsstelle

  5. 5

    Entscheidung über weitere Schritte

    Gemeindeleitung · Fachberatung · Jugendamt · weitere zuständige Stellen

  6. 6

    Begleitung und Nachsorge

    Schutz der betroffenen Person · Unterstützung der Beteiligten · Reflexion und Aufarbeitung

7.2 Zusammenarbeit im Krisenfall

Im Verdachtsfall werden die zuständigen Personen frühzeitig einbezogen. Je nach Situation können hierzu gehören:

  • Vertrauenspersonen,
  • Gemeindeleitung,
  • Fachberatungsstellen,
  • insoweit erfahrene Fachkräfte,
  • Jugendamt,
  • Strafverfolgungsbehörden.

Die Zuständigkeiten werden transparent geklärt, damit Entscheidungen nachvollziehbar getroffen werden können.

7.3 Kommunikation im Krisenfall

Krisensituationen erfordern einen sensiblen Umgang mit Informationen. Personenbezogene Daten werden nur an diejenigen weitergegeben, die diese Informationen zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben benötigen. Gerüchte, Spekulationen und Vorverurteilungen sind zu vermeiden. Alle Beteiligten sind zu einem verantwortungsvollen Umgang mit vertraulichen Informationen verpflichtet.

7.4 Nachsorge und Aufarbeitung

Die Verantwortung der Gemeinde endet nicht mit der Bewältigung eines akuten Vorfalls. Nach Abschluss eines Falles werden die getroffenen Maßnahmen reflektiert und ausgewertet. Dabei wird insbesondere geprüft,

  • welche Erfahrungen gemacht wurden,
  • welche Unterstützung Betroffene weiterhin benötigen,
  • ob Anpassungen am Schutzkonzept erforderlich sind,
  • welche Erkenntnisse für die zukünftige Präventionsarbeit gewonnen werden können.

Eine offene und lernbereite Haltung trägt dazu bei, die Schutzkultur der Gemeinde langfristig zu stärken.

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Ansprechpersonen und Kontakte

Vertrauenspersonen der Gemeinde

Wende dich innerhalb der Gemeinde bei Fragen, Unsicherheiten oder Hinweisen direkt an Lille oder Lewis. Beide sind als Vertrauenspersonen benannt, kennen die Abläufe des Schutzkonzeptes und behandeln alle Gespräche vertraulich.

Insoweit erfahrene Fachkraft (ISEF)

Als insoweit erfahrene Fachkräfte innerhalb der Gemeinde stehen Lille und Mareike zur Verfügung. Sie unterstützen bei der Einschätzung möglicher Gefährdungssituationen und begleiten das weitere Vorgehen.

Für eine externe Einschätzung kannst du dich außerdem an das Kinderschutzzentrum Berlin wenden:

Kinderschutzzentrum Berlin

030 683911-0 · fachberatung@kszb.de

Fachberatungsstellen gegen sexualisierte Gewalt

KiZ – Kind im Zentrum

030 28280077

fbs.kiz-berlin@ejf.de

Wildwasser Berlin

Beratungsstelle gegen sexuellen Missbrauch an Mädchen

030 693 91 92

selbsthilfe@wildwasser-berlin.de

Jugendamt Berlin-Mitte

In der Regel ist das Jugendamt zuständig, wo das betroffene Kind seinen Wohnort hat. Die Kontaktdaten der anderen Berliner Jugendämter können im Internet gefunden werden.