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Grundsätzliches
1.1 Unser Auftrag als Gemeinde
Die FeG Kiez Church Wedding ist eine lokale christliche Gemeinde in Berlin.
Weil Jesus Christus uns gerettet hat, kommen wir zusammen, um Gottes Wort
zu hören, ihn anzubeten, einander zu ermutigen und das Evangelium in unserer
Stadt weiterzugeben. Auch unter der Woche treffen wir uns in Kleingruppen,
lesen gemeinsam die Bibel, lernen voneinander und unterstützen uns
gegenseitig im Alltag.
Als Gemeinde möchten wir ein Ort sein, an dem Menschen Gott begegnen,
Gemeinschaft erleben und in ihrem Glauben wachsen können. Dabei sollen
sich Menschen aller Altersgruppen willkommen, ernst genommen und sicher fühlen.
Wo Menschen miteinander unterwegs sind, entstehen Vertrauen, Nähe und
Verantwortung. Gerade deshalb ist es uns wichtig, aufmerksam mit den
Grenzen und Bedürfnissen anderer umzugehen und einen Rahmen zu schaffen,
der Schutz, Wertschätzung und Transparenz fördert.
1.2 Menschenwürde und Schutzauftrag
Wir glauben, dass jeder Mensch als Ebenbild Gottes geschaffen ist und
deshalb eine unveräußerliche Würde besitzt. Diese Würde ist unabhängig
von Geschlecht, Alter, Herkunft, sozialem Status oder körperlichen und
geistigen Fähigkeiten. Besonders Menschen, die aufgrund ihres Alters oder
ihrer persönlichen Situation verletzlich oder schutzbedürftig sind,
verdienen unsere besondere Aufmerksamkeit und unseren Schutz.
Kinder und Jugendliche sind uns von ihren Eltern anvertraut. Ebenso
begleiten wir Erwachsene in unterschiedlichen Lebenssituationen. Daraus
erwächst für uns die Verantwortung, sichere Räume zu schaffen und
Menschen vor Gewalt, Missbrauch und Grenzverletzungen zu schützen.
1.3 Warum ein Schutzkonzept?
Gemeinden leben von Vertrauen. Gleichzeitig können dort, wo Menschen
begleitet, beraten, unterrichtet oder geistlich geprägt werden,
Abhängigkeiten und Machtgefälle entstehen. Die überwiegende Mehrheit
aller Mitarbeitenden geht verantwortungsvoll mit dieser Verantwortung
um. Dennoch wissen wir, dass Gewalt, Missbrauch und Grenzverletzungen
überall dort vorkommen können, wo Menschen zusammenkommen.
Ein Schutzkonzept dient deshalb nicht in erster Linie der Kontrolle,
sondern der Prävention. Es hilft dabei,
- Risiken wahrzunehmen,
- Mitarbeitende zu sensibilisieren,
- klare Verhaltensstandards zu schaffen,
- Betroffene zu schützen,
- angemessen auf Verdachtsfälle zu reagieren und
- eine Kultur der Achtsamkeit zu fördern.
Darüber hinaus schützt ein Schutzkonzept auch Mitarbeitende, indem es
klare Erwartungen und transparente Handlungswege beschreibt.
1.4 Ziel dieses Schutzkonzeptes
Dieses Schutzkonzept dient dem Schutz von Kindern, Jugendlichen und
anderen sich uns anvertrauenden Personen vor körperlicher, psychischer
und sexualisierter Gewalt. Es beschreibt die Haltung unserer Gemeinde,
benennt verbindliche Präventionsmaßnahmen und legt fest, wie bei
Verdachtsfällen gehandelt werden soll.
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Schutz vor Gewalt und Missbrauch
2.1 Was verstehen wir unter Gewalt und Missbrauch?
Gewalt und Missbrauch können in unterschiedlichen Formen auftreten.
Nicht jede Grenzverletzung stellt bereits eine Straftat dar. Dennoch
können auch vermeintlich kleine Grenzüberschreitungen Menschen verletzen
und das Vertrauen nachhaltig beeinträchtigen. Deshalb möchten wir als
Gemeinde aufmerksam sein für Situationen, in denen Grenzen missachtet,
Abhängigkeiten ausgenutzt oder Menschen verletzt werden.
2.2 Formen von Gewalt
- Körperliche Gewalt
- Alle Handlungen, die einer Person körperlichen Schaden zufügen oder zufügen sollen.
- Psychische Gewalt
- Kann sich beispielsweise durch Einschüchterung, Manipulation, Demütigung, Ausgrenzung oder wiederholte Herabsetzung äußern.
- Sexualisierte Gewalt
- Umfasst sexuelle Handlungen, Annäherungen oder Grenzüberschreitungen gegen den Willen einer Person oder unter Ausnutzung von Abhängigkeiten, Machtgefällen oder mangelnder Fähigkeit zur Zustimmung.
- Vernachlässigung
- Liegt vor, wenn grundlegende körperliche, emotionale oder soziale Bedürfnisse dauerhaft nicht ausreichend beachtet werden.
2.3 Besonders schutzbedürftige Personen
Grundsätzlich kann jeder Mensch von Gewalt oder Missbrauch betroffen sein.
Bestimmte Personen sind aufgrund ihres Alters oder ihrer persönlichen
Lebenssituation jedoch besonders verletzlich. Dazu gehören insbesondere:
- Kinder und Jugendliche,
- Menschen mit körperlichen oder geistigen Einschränkungen,
- Menschen in Krisensituationen,
- Personen, die auf Betreuung oder Unterstützung angewiesen sind.
2.4 Warnsignale ernst nehmen
Es gibt keine eindeutigen Anzeichen für Gewalt oder Missbrauch. Dennoch
können bestimmte Verhaltensänderungen Hinweise darauf sein, dass eine
Person Unterstützung benötigt. Mögliche Hinweise können sein:
- plötzlicher Rückzug,
- starke Ängste,
- auffällige Aggressivität,
- Konzentrationsprobleme,
- selbstverletzendes Verhalten,
- unerwartet sexualisiertes Verhalten,
- psychosomatische Beschwerden.
Diese Anzeichen können unterschiedliche Ursachen haben. Sie sollten
jedoch aufmerksam wahrgenommen und ernst genommen werden.
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Kultur der Achtsamkeit
Prävention beginnt nicht erst mit Regeln oder Notfallplänen. Sie beginnt
mit einer Haltung. Wir möchten eine Gemeindekultur fördern, in der
Menschen respektvoll miteinander umgehen, persönliche Grenzen geachtet
werden und Sorgen oder Beschwerden offen angesprochen werden können.
3.1 Respekt und Wertschätzung
Jeder Mensch soll in unserer Gemeinde mit Respekt behandelt werden.
Unterschiedliche Lebensgeschichten, kulturelle Hintergründe und
persönliche Grenzen werden ernst genommen.
3.2 Nähe und Distanz
Gemeindearbeit lebt von Beziehungen. Gleichzeitig braucht jede Beziehung
einen verantwortungsvollen Umgang mit Nähe und Distanz. Mitarbeitende
gestalten Beziehungen transparent und reflektieren ihre besondere
Verantwortung gegenüber den ihnen anvertrauten Personen.
3.3 Beteiligung und Beschwerdemöglichkeiten
Kinder, Jugendliche und Erwachsene sollen wissen, dass sie Fragen stellen,
Grenzen benennen und Beschwerden äußern dürfen. Hinweise auf
Grenzverletzungen oder Missbrauch werden ernst genommen und vertraulich
behandelt.
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Prävention
Prävention ist ein wesentlicher Bestandteil unseres Schutzkonzeptes. Sie
dient dazu, Risiken frühzeitig zu erkennen, Grenzverletzungen vorzubeugen
und eine Kultur der Verantwortung zu fördern. Prävention bedeutet für uns
mehr als die Einhaltung einzelner Regeln. Sie umfasst die Haltung unserer
Mitarbeitenden, die Gestaltung unserer Angebote sowie die Schaffung
transparenter Strukturen. Durch verbindliche Standards möchten wir dazu
beitragen, dass Kinder, Jugendliche und andere schutzbedürftige Personen
unsere Gemeinde als einen sicheren Ort erleben.
4.1 Verhaltenskodex
Alle Mitarbeitenden der FeG Kiez Church Wedding verpflichten sich zu einem
respektvollen und verantwortungsvollen Umgang mit den ihnen anvertrauten
Menschen. Grundlage hierfür ist der Verhaltenskodex der Gemeinde (siehe
Anhang B). Er beschreibt die gemeinsamen Werte und Standards unserer
Arbeit und dient als Orientierung für den Umgang mit Nähe, Distanz,
Verantwortung und Macht. Der Verhaltenskodex wird mit neuen Mitarbeitenden
besprochen und von ihnen unterzeichnet. Er ist verbindlicher Bestandteil
unserer Präventionsarbeit.
4.2 Selbstverpflichtungserklärung
Alle Mitarbeitenden bestätigen durch eine schriftliche Selbstverpflichtung,
dass sie die Inhalte des Schutzkonzeptes kennen und die darin beschriebenen
Standards einhalten werden (siehe Anhang A). Darüber hinaus erklären sie,
dass gegen sie keine einschlägigen Strafverfahren anhängig sind und sie
nicht wegen entsprechender Straftaten verurteilt wurden. Die
Selbstverpflichtung dient der Transparenz und unterstreicht die persönliche
Verantwortung aller Mitarbeitenden.
4.3 Erweitertes Führungszeugnis
Alle hauptamtlich Mitarbeitenden sowie alle ehrenamtlich Mitarbeitenden in
der Kinder- und Jugendarbeit legen ein erweitertes polizeiliches
Führungszeugnis vor. Dieses darf bei Vorlage nicht älter als drei Monate
sein und wird in regelmäßigen Abständen erneuert.
Die Gemeinde orientiert sich hierbei an den gesetzlichen Vorgaben des
Kinder- und Jugendschutzes. Das Führungszeugnis ist ein wichtiger Baustein
der Prävention, ersetzt jedoch nicht die persönliche Eignung, Schulung und
Begleitung von Mitarbeitenden.
4.4 Schulung und Sensibilisierung
Ein wirksames Schutzkonzept lebt davon, dass Mitarbeitende für das Thema
sensibilisiert sind. Deshalb werden neue Mitarbeitende in die Inhalte
dieses Schutzkonzeptes eingeführt. Darüber hinaus sollen regelmäßige
Schulungen und Fortbildungen dazu beitragen,
- Risiken besser zu erkennen,
- Grenzverletzungen wahrzunehmen,
- Handlungssicherheit zu gewinnen,
- Betroffene angemessen zu unterstützen und
- Verdachtsfälle sachgerecht einzuordnen.
4.5 Vertrauenspersonen
Die Gemeinde benennt mindestens eine Vertrauensperson, möglichst jedoch
zwei Vertrauenspersonen unterschiedlichen Geschlechts. Diese stehen Kindern,
Jugendlichen, Eltern, Mitarbeitenden und Besuchenden als Ansprechpartner
zur Verfügung. Vertrauenspersonen nehmen Hinweise entgegen, beraten bei
Unsicherheiten und unterstützen bei der Einleitung weiterer Schritte. Sie
kennen die wesentlichen Abläufe des Schutzkonzeptes und verfügen über
Kontakte zu Fachberatungsstellen. Ihre Aufgabe besteht nicht darin,
Vorwürfe eigenständig aufzuklären, sondern Betroffene zu unterstützen und
geeignete Hilfe einzubeziehen.
4.6 Zusammenarbeit mit Fachstellen
Die FeG Kiez Church Wedding arbeitet bei Bedarf mit Fachberatungsstellen,
insoweit erfahrenen Fachkräften (ISEF), Jugendämtern und weiteren
zuständigen Stellen zusammen. Gerade bei Verdachtsfällen ist die Einbindung
externer Fachkompetenz ein wichtiger Bestandteil verantwortungsvollen
Handelns.
4.7 Transparenz und Öffentlichkeit
Schutz gelingt dort am besten, wo über Schutz gesprochen wird. Deshalb wird
dieses Schutzkonzept innerhalb der Gemeinde bekannt gemacht und den
Mitarbeitenden zugänglich gemacht. Eltern und Erziehungsberechtigte sollen
die Möglichkeit haben, sich über die Inhalte des Schutzkonzeptes zu
informieren und Fragen zu stellen. Durch Transparenz möchten wir Vertrauen
schaffen und deutlich machen, dass der Schutz von Kindern, Jugendlichen und
schutzbedürftigen Personen ein gemeinsames Anliegen unserer Gemeinde ist.
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Verhaltensregeln für Mitarbeitende
Die folgenden Verhaltensregeln dienen dem Schutz der Teilnehmenden ebenso
wie dem Schutz der Mitarbeitenden. Sie schaffen Transparenz und helfen
dabei, Missverständnisse, Grenzverletzungen und missbräuchliche Situationen
zu vermeiden. Sie gelten für alle Mitarbeitenden der FeG Kiez Church
Wedding, insbesondere in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen.
5.1 Verantwortung und Vorbildfunktion
Mitarbeitende übernehmen Verantwortung für die ihnen anvertrauten Menschen.
Sie sind sich ihrer Vorbildfunktion bewusst und gestalten Beziehungen
respektvoll, transparent und nachvollziehbar. Persönliche Grenzen werden
geachtet. Machtgefälle und Abhängigkeiten dürfen nicht ausgenutzt werden.
5.2 Umgang mit Nähe und Distanz
Beziehungen sind ein wichtiger Bestandteil gemeindlicher Arbeit.
Gleichzeitig achten Mitarbeitende auf einen verantwortungsvollen Umgang
mit körperlicher und emotionaler Nähe. Körperkontakt erfolgt niemals
gegen den Willen einer Person und orientiert sich stets an deren
Bedürfnissen und Grenzen. Mitarbeitende respektieren verbale und nonverbale
Signale und vermeiden Situationen, die missverständlich oder
grenzüberschreitend wirken können.
5.3 Transparenz in Begegnungen
Einzelgespräche sollen grundsätzlich in einem geschützten, aber
nachvollziehbaren Rahmen stattfinden. Soweit möglich werden Räume genutzt,
die einsehbar sind oder deren Nutzung für andere nachvollziehbar bleibt.
Besondere Aufmerksamkeit gilt Situationen, in denen sich einzelne
Mitarbeitende allein mit Kindern oder Jugendlichen aufhalten.
5.4 Zwei-Mitarbeitenden-Prinzip
Wo immer möglich, werden Angebote von mindestens zwei Mitarbeitenden
begleitet. Dieses Prinzip dient dem Schutz aller Beteiligten und erhöht
Transparenz und Handlungssicherheit. Kann das Zwei-Mitarbeitenden-Prinzip
in einzelnen Situationen nicht eingehalten werden, ist auf andere
geeignete Maßnahmen zur Transparenz zu achten.
5.5 Kindergottesdienst und Kinderangebote
Kinder sollen unsere Gemeinde als einen sicheren und wertschätzenden Ort
erleben. Mitarbeitende achten auf klare Zuständigkeiten, transparente
Abläufe und altersgerechte Begleitung. Risiken, die sich aus
Gruppensituationen, räumlichen Gegebenheiten oder individuellen Umständen
ergeben können, werden regelmäßig reflektiert und berücksichtigt.
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Vorgehen bei Verdachtsfällen
6.1 Grundsätze im Umgang mit Verdachtsfällen
Hinweise auf Grenzverletzungen, Gewalt oder Missbrauch werden in der FeG
Kiez Church Wedding ernst genommen. Gleichzeitig gilt: Nicht jeder Verdacht
bestätigt sich. Deshalb ist es wichtig, besonnen, verantwortungsvoll und
strukturiert vorzugehen. Unser Ziel ist es,
- betroffene Personen zu schützen,
- Hinweise sorgfältig zu prüfen,
- vorschnelle Schlussfolgerungen zu vermeiden,
- fachliche Unterstützung einzubeziehen und
- die Rechte aller Beteiligten zu achten.
Bei allen Entscheidungen steht das Wohl der betroffenen Person im Mittelpunkt.
6.2 Wenn sich eine betroffene Person anvertraut
Es kann vorkommen, dass Kinder, Jugendliche oder Erwachsene persönliche
Erfahrungen von Grenzverletzungen oder Missbrauch mitteilen. In solchen
Situationen ist es besonders wichtig, aufmerksam zuzuhören und die
betroffene Person ernst zu nehmen. Mitarbeitende beachten dabei insbesondere
folgende Grundsätze:
- Ruhe bewahren.
- Zuhören und Glauben schenken.
- Keine Schuldzuweisungen äußern.
- Keine Versprechungen machen, die nicht eingehalten werden können.
- Keine eigenen Ermittlungen durchführen.
- Informationen sorgfältig dokumentieren.
- Unterstützung durch Vertrauenspersonen einholen.
Betroffene sollen erleben, dass ihre Wahrnehmungen ernst genommen werden
und sie mit ihren Erfahrungen nicht allein bleiben.
6.3 Beobachtungen und Hinweise
Nicht jeder Verdachtsfall beginnt mit einer direkten Offenbarung. Oft
werden zunächst Verhaltensänderungen, Aussagen oder andere Auffälligkeiten
wahrgenommen. Wer entsprechende Beobachtungen macht,
- dokumentiert diese möglichst zeitnah,
- trennt Beobachtungen von eigenen Interpretationen,
- sucht das Gespräch mit einer Vertrauensperson und
- vermeidet Spekulationen gegenüber Dritten.
Besonders wichtig ist dabei eine sachliche und nachvollziehbare Dokumentation.
6.4 Dokumentation
Eine sorgfältige Dokumentation ist ein wesentlicher Bestandteil des
Schutzkonzeptes. Dokumentiert werden insbesondere:
- Datum und Uhrzeit,
- beteiligte Personen,
- konkrete Beobachtungen,
- wörtliche Aussagen,
- bereits eingeleitete Maßnahmen.
Die Dokumentation dient dazu, Informationen nachvollziehbar festzuhalten
und spätere Entscheidungen auf einer verlässlichen Grundlage zu treffen.
6.5 Aufgaben der Vertrauenspersonen
Die Vertrauenspersonen sind erste Ansprechpartner bei Fragen, Unsicherheiten
oder Verdachtsfällen. Zu ihren Aufgaben gehören insbesondere:
- Entgegennahme von Hinweisen,
- Beratung von Mitarbeitenden,
- Unterstützung von Betroffenen,
- Begleitung der weiteren Schritte,
- Kontaktaufnahme zu Fachberatungsstellen,
- Unterstützung der Gemeindeleitung bei der Einschätzung der Situation.
Vertrauenspersonen führen keine eigenen Ermittlungen durch und entscheiden
nicht allein über weitere Maßnahmen.
6.6 Einbeziehung externer Fachstellen
Die Einschätzung möglicher Kindeswohlgefährdungen erfordert häufig fachliche
Expertise. Deshalb werden bei gewichtigen Anhaltspunkten geeignete
Fachberatungsstellen oder insoweit erfahrene Fachkräfte (ISEF) hinzugezogen.
Dies entspricht auch den gesetzlichen Vorgaben zum Kinderschutz. Die
Gemeinde arbeitet dabei mit den zuständigen Stellen zusammen und orientiert
sich an deren Empfehlungen.
6.7 Schutz der Betroffenen
Der Schutz betroffener Personen hat Vorrang. Deshalb werden alle
erforderlichen Maßnahmen ergriffen, um weitere Gefährdungen zu verhindern.
Hierzu können beispielsweise gehören:
- Anpassung von Gruppen- oder Betreuungssituationen,
- vorübergehende Einschränkung von Mitarbeitenden-Tätigkeiten,
- Begleitung durch Vertrauenspersonen,
- Einbindung von Eltern oder Sorgeberechtigten,
- Zusammenarbeit mit Fachstellen.
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Notfallmanagement
7.1 Der Notfallplan
Neben der allgemeinen Präventionsarbeit verfügt die FeG Kiez Church Wedding
über einen verbindlichen Notfallplan. Dieser dient dazu, in Krisensituationen
strukturiert, nachvollziehbar und verantwortungsvoll handeln zu können. Der
Notfallplan beschreibt die einzelnen Schritte vom Eingang eines Hinweises
bis zur weiteren Begleitung der Beteiligten. Er ist Bestandteil dieses
Schutzkonzeptes und wird regelmäßig überprüft.
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Wahrnehmen
Beobachtung machen · Aussage hören · Hinweis erhalten
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2
Dokumentieren
Sachlich dokumentieren · Beobachtung und Interpretation trennen · möglichst zeitnah festhalten
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3
Vertrauensperson informieren
Keine Alleingänge · keine eigenen Ermittlungen
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Fachliche Einschätzung
Vertrauensperson · ISEF · Fachberatungsstelle
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5
Entscheidung über weitere Schritte
Gemeindeleitung · Fachberatung · Jugendamt · weitere zuständige Stellen
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6
Begleitung und Nachsorge
Schutz der betroffenen Person · Unterstützung der Beteiligten · Reflexion und Aufarbeitung
7.2 Zusammenarbeit im Krisenfall
Im Verdachtsfall werden die zuständigen Personen frühzeitig einbezogen.
Je nach Situation können hierzu gehören:
- Vertrauenspersonen,
- Gemeindeleitung,
- Fachberatungsstellen,
- insoweit erfahrene Fachkräfte,
- Jugendamt,
- Strafverfolgungsbehörden.
Die Zuständigkeiten werden transparent geklärt, damit Entscheidungen
nachvollziehbar getroffen werden können.
7.3 Kommunikation im Krisenfall
Krisensituationen erfordern einen sensiblen Umgang mit Informationen.
Personenbezogene Daten werden nur an diejenigen weitergegeben, die diese
Informationen zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben benötigen. Gerüchte,
Spekulationen und Vorverurteilungen sind zu vermeiden. Alle Beteiligten sind
zu einem verantwortungsvollen Umgang mit vertraulichen Informationen
verpflichtet.
7.4 Nachsorge und Aufarbeitung
Die Verantwortung der Gemeinde endet nicht mit der Bewältigung eines akuten
Vorfalls. Nach Abschluss eines Falles werden die getroffenen Maßnahmen
reflektiert und ausgewertet. Dabei wird insbesondere geprüft,
- welche Erfahrungen gemacht wurden,
- welche Unterstützung Betroffene weiterhin benötigen,
- ob Anpassungen am Schutzkonzept erforderlich sind,
- welche Erkenntnisse für die zukünftige Präventionsarbeit gewonnen werden können.
Eine offene und lernbereite Haltung trägt dazu bei, die Schutzkultur der
Gemeinde langfristig zu stärken.
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Ansprechpersonen und Kontakte
Vertrauenspersonen der Gemeinde
Wende dich innerhalb der Gemeinde bei Fragen, Unsicherheiten oder Hinweisen
direkt an Lille oder Lewis. Beide sind
als Vertrauenspersonen benannt, kennen die Abläufe des Schutzkonzeptes und
behandeln alle Gespräche vertraulich.
Insoweit erfahrene Fachkraft (ISEF)
Als insoweit erfahrene Fachkräfte innerhalb der Gemeinde stehen
Lille und Mareike zur Verfügung. Sie
unterstützen bei der Einschätzung möglicher Gefährdungssituationen und
begleiten das weitere Vorgehen.
Für eine externe Einschätzung kannst du dich außerdem an das
Kinderschutzzentrum Berlin wenden:
Fachberatungsstellen gegen sexualisierte Gewalt
Jugendamt Berlin-Mitte
In der Regel ist das Jugendamt zuständig, wo das betroffene Kind seinen
Wohnort hat. Die Kontaktdaten der anderen Berliner Jugendämter können im
Internet gefunden werden.